Medienfonds Urteil – Bank muss Steuerschäden erstatten

Das Landgericht Aachen hat in einem Fall entschieden, dass eine Bank für Steuerschäden, die durch geschlossene Fonds entstanden sind, diese dem Anleger erstatten muss.

Dieser Fall wurde vor Gericht verhandelt: Ein Geldanleger kaufte für 35.000 Euro im Jahre 2004 Anteile am Medienfonds Montranus II des Initiators Hannover Leasing. Dabei finanzierte er 16.380 Euro über einen Bankkredit. Dem Anleger drohten nun Steuernachzahlungen, weil die Hannover Leasing bei mehreren Medienfonds nur einen Bruchteil des eingesammelten Geldes in Filmprojekte steckte. Die Verluste der Medienfonds hatten die Anleger vorher steuerlich geltend gemacht.

Der Anleger wollte im Juli 2011 aus dem Montranus II Medienfonds aussteigen und widerrief den Darlehensvertrag um das Geschäft rückabzuwickeln. Begründet wurde der Widerruf mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Fondsprospekt, was die Bank bestritt und die Rückabwicklung ablehnte. Die Bank begründete die Ablehnung damit, dass der Prospekt fehlerfrei und der Anspruch auf Widerruf verjährt sei.

Das Urteil des Gerichts

Der Streit ging vor das Landgericht Aaachen, welches entschied, dass der Widerruf des Anlegers zulässig sei, weil die Frist wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht abgelaufen sei. Die Widerrufsbelehrung sei erst auf Seite 105 des Prospektes versteckt gewesen und über der Klausel hätte der Hinweis „MUSTER“ gestanden. Damit wurde dem Anleger vorgetäuscht, dass es sich nur um eine allgemeine Information handele und bei Vertragsabschluss noch eine individuelle Widerrufserklärung hinzukomme.

Damit habe die Bank keine gültige Widerrufserklärung und der Vertrag kann Rückabgewickelt werden. Auch steuerliche Nachteile, wie Säumniszuschläge muss die Bank erstatten.

Dieses Urteil ist wohl eines der ersten, bei der eine Bank auch Steuerschäden bei geschlossenen Fonds erstatten muss.